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   LSG Brandenburg, 27.06.2003 - L 10 AL 144/01   

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https://dejure.org/2003,61835
LSG Brandenburg, 27.06.2003 - L 10 AL 144/01 (https://dejure.org/2003,61835)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 27.06.2003 - L 10 AL 144/01 (https://dejure.org/2003,61835)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Juni 2003 - L 10 AL 144/01 (https://dejure.org/2003,61835)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 106/90

    Ende einer die Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit begründenden

    Auszug aus LSG Brandenburg, 27.06.2003 - L 10 AL 144/01
    Zum Begriff des Beschäftigungsverhältnisses hat das BSG (Urteil vom 18. April 1991, Az: 7 RAr 106/90 in: SozR 3-4100 § 104 Nr. 6 = BSGE 68, 236 [BSG 18.04.1991 - 7 RAr 106/90]-244) u.a. ausgeführt, dass dieses zwar nicht generalisierend oder abschließend bestimmt werden könne, zumal es je nach Sinnzusammenhang unterschiedliche Bedeutung erlangen kann (BSGE 37, 10, 12).

    Soweit die Beschäftigung der Klägerin beim ORB von freien Tagen unterbrochen worden ist, steht dies der Bejahung eines Beschäftigungsverhältnis nicht entgegen, denn hierauf kommt es mit der zitierten Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 18. April 1991, Az: 7 RAr 106/90, a.a.O.) nicht an.

  • BSG, 09.12.1975 - GS 1/75

    Entrichtung von Pflichtbeiträgen als Hindernis für die Entstehung einer

    Auszug aus LSG Brandenburg, 27.06.2003 - L 10 AL 144/01
    Seine charakteristischen Merkmale sind aber neben der Freiwilligkeit und der - von Ausnahmen abgesehen - Entgeltlichkeit die persönliche Abhängigkeit, die sich in der Verfügungsbefugnis des Arbeitgebers und der Dienstbereitschaft des Arbeitnehmers auswirkt (BSGE 37, 10, 13 f; BSGE 41, 41, 52 = SozR 2200 § 1259 Nr. 13).

    Die tatsächliche Ausübung der Beschäftigung ist jedoch nicht stets notwendige Voraussetzung für den Fortbestand eines Beschäftigungsverhältnisses, solange das Arbeitsverhältnis fortbesteht und Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Willen haben, das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen (BSGE 13, 263, 264; 33, 254, 257BSGE 41, 24, 25 f [BSG 12.11.1975 - 3/12 RK 13/74] = SozR 2200 § 165 Nr. 8; BSGE 41, 41, 52 f = SozR 2200 § 1259 Nr. 13).

  • BSG, 11.12.1973 - GS 1/73

    Definition des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses -

    Auszug aus LSG Brandenburg, 27.06.2003 - L 10 AL 144/01
    Zum Begriff des Beschäftigungsverhältnisses hat das BSG (Urteil vom 18. April 1991, Az: 7 RAr 106/90 in: SozR 3-4100 § 104 Nr. 6 = BSGE 68, 236 [BSG 18.04.1991 - 7 RAr 106/90]-244) u.a. ausgeführt, dass dieses zwar nicht generalisierend oder abschließend bestimmt werden könne, zumal es je nach Sinnzusammenhang unterschiedliche Bedeutung erlangen kann (BSGE 37, 10, 12).

    Seine charakteristischen Merkmale sind aber neben der Freiwilligkeit und der - von Ausnahmen abgesehen - Entgeltlichkeit die persönliche Abhängigkeit, die sich in der Verfügungsbefugnis des Arbeitgebers und der Dienstbereitschaft des Arbeitnehmers auswirkt (BSGE 37, 10, 13 f; BSGE 41, 41, 52 = SozR 2200 § 1259 Nr. 13).

  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 92/97

    Abrufarbeit - Rundfunkmitarbeiter -; befristetes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LSG Brandenburg, 27.06.2003 - L 10 AL 144/01
    Das BAG hat für einen Kameraassistenten (Urteil vom 22. April 1998, Az: 5 AZR 92/97 = NZA 1999, 82-85), Sprecher und Übersetzer (Urteil vom 30. November 1994, Az: 5 AZR 704/93 = BAGE 78, 343- ; 356) im Bereich Funk und Fernsehen entschieden, dass sie als Arbeitnehmer in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis gestanden haben.

    Daran ändert auch nichts, dass auch den Mitarbeitern das Recht eingeräumt worden ist, einzelne Einsätze abzulehnen (vgl. BAG-Urteil vom 03. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74-AP Nr. 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG, Urteil vom 22. April 1998 - 5 AZR 92/97 a.a.O.).

  • BSG, 20.12.1960 - 4 RJ 303/59

    Beendigung der versicherungspflichtigen Beschäftigung bei Arbeitseinstellung

    Auszug aus LSG Brandenburg, 27.06.2003 - L 10 AL 144/01
    Die tatsächliche Ausübung der Beschäftigung ist jedoch nicht stets notwendige Voraussetzung für den Fortbestand eines Beschäftigungsverhältnisses, solange das Arbeitsverhältnis fortbesteht und Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Willen haben, das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen (BSGE 13, 263, 264; 33, 254, 257BSGE 41, 24, 25 f [BSG 12.11.1975 - 3/12 RK 13/74] = SozR 2200 § 165 Nr. 8; BSGE 41, 41, 52 f = SozR 2200 § 1259 Nr. 13).
  • BSG, 15.12.1971 - 3 RK 87/68

    Versicherungspflicht währendi Arbeitskampfmaßnahmen

    Auszug aus LSG Brandenburg, 27.06.2003 - L 10 AL 144/01
    Die tatsächliche Ausübung der Beschäftigung ist jedoch nicht stets notwendige Voraussetzung für den Fortbestand eines Beschäftigungsverhältnisses, solange das Arbeitsverhältnis fortbesteht und Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Willen haben, das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen (BSGE 13, 263, 264; 33, 254, 257BSGE 41, 24, 25 f [BSG 12.11.1975 - 3/12 RK 13/74] = SozR 2200 § 165 Nr. 8; BSGE 41, 41, 52 f = SozR 2200 § 1259 Nr. 13).
  • BSG, 12.11.1975 - 12 RK 13/74

    Versicherungspflicht bei anschließendem Studium unter Aufrechterhaltung des

    Auszug aus LSG Brandenburg, 27.06.2003 - L 10 AL 144/01
    Die tatsächliche Ausübung der Beschäftigung ist jedoch nicht stets notwendige Voraussetzung für den Fortbestand eines Beschäftigungsverhältnisses, solange das Arbeitsverhältnis fortbesteht und Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Willen haben, das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen (BSGE 13, 263, 264; 33, 254, 257BSGE 41, 24, 25 f [BSG 12.11.1975 - 3/12 RK 13/74] = SozR 2200 § 165 Nr. 8; BSGE 41, 41, 52 f = SozR 2200 § 1259 Nr. 13).
  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus LSG Brandenburg, 27.06.2003 - L 10 AL 144/01
    Das BAG hat für einen Kameraassistenten (Urteil vom 22. April 1998, Az: 5 AZR 92/97 = NZA 1999, 82-85), Sprecher und Übersetzer (Urteil vom 30. November 1994, Az: 5 AZR 704/93 = BAGE 78, 343- ; 356) im Bereich Funk und Fernsehen entschieden, dass sie als Arbeitnehmer in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis gestanden haben.
  • BSG, 24.09.1992 - 7 RAr 12/92

    GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - Sperrminorität - Annahme eines

    Auszug aus LSG Brandenburg, 27.06.2003 - L 10 AL 144/01
    Dies richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, wobei die vertragliche Ausgestaltung im Vordergrund steht, jedoch zurücktritt, wenn die tatsächlichen Verhältnisse entscheidend hiervon abweichen (vgl. u.a. BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 8 m.w.N.; SozR 3-4100 § 141 b Nr. 17; BSG USK 9347 m.w.N.).
  • BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 108/97 R

    Arbeitslosengeld - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Rundfunk- und

    Auszug aus LSG Brandenburg, 27.06.2003 - L 10 AL 144/01
    Der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 03. Dezember 1998 - B 7 AL 108/97 R), diesbezüglich bei ihr von einem Dauerarbeitsverhältnis auszugehen, könne nicht gefolgt werden.
  • BAG, 03.10.1975 - 5 AZR 427/74

    Arbeitnehmerstatus: "Freier Mitarbeiter" einer Orchestergesellschaft

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 4 AL 180/07

    Dauerarbeitsverhältnis; befristetes Arbeitsverhältnis; Vereinbarung über eine

    Im Fall des Klägers liegen derartige Umstände, die für einen Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnis auf Dauer sprechen könnten, jedoch nicht vor (so auch LSG BB, Urteil v. 07.11.08 - L 16 AL 113/07 - zum Einsatz als Aushilfskellner; Urteil v. 17.03.04 - L 10 AL 121/01 - zum Einsatz als Beleuchter, beide recherchiert in juris; a.A. LSG Land Brandenburg, Urteil v. 27. Juni 2003 - L 10 AL 144/01 - zum Einsatz als Cutterin, nicht veröffentlicht).
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